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Sonder-Klienteninfo 02/21 COVID-19

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Sonder-Klienteninfo-02/21 COVID-19

Verlängerung der Stundung von Rückständen bei Finanzamt und ÖGK bis 30. Juni 2021

 

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

der Nationalrat hat am 24.02. das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Damit werden die Abgabenstundungen bis Ende Juni verlängert. Zeitgleich wurde auch eine Änderung des ASVG beschlossen, mit der die Beitragsstundungen der Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls bis Ende Juni verlängert wurden.

 

Abgabenstundungen und Ratenzahlungen

Bestehende Stundungen von aufgrund der COVID-19-Pandemie beim Finanzamt offenen Rückständen werden automatisch von derzeit 31.03.2021 bis 30.06.2021 verlängert. Es muss kein neuer Stundungsantrag gestellt werden. Danach kann eine Ratenzahlung über maximal 36 Monate mit einem Zinssatz von 2% über dem Basiszinssatz beantragt werden.

In der Phase 1 des Ratenzahlungsmodells können die Rückstände von Ende Juni 2021 in 15 monatlichen Raten beglichen werden. Ist die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrages bis dahin nicht möglich, wurden aber zumindest 40% beglichen, kann in Phase 2 die Rückzahlung über weitere 21 Monate, somit bis Ende Juni 2024 erfolgen.

 

Beitragsrückstände bei der Österreichischen Gesundheitskasse

Beitragszeiträume 2020

Für Beitragsrückstände für die Monate Februar bis April 2020 (Lockdown 1) wird die verzugszinsenfreie Stundung bis 30.06.2021 verlängert.

Rückstände für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020, für die bereits Ratenzahlungen oder Stundungen bestehen, können abweichend von der jeweils getroffenen Vereinbarung bis spätestens 30.06.2021 eingezahlt werden. Alternativ können die Zahlungen entsprechend den bestehenden Vereinbarungen mit der ÖGK fortgeführt werden.

Beitragszeiträume 2021

Für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 können Stundungen gewährt werden, wenn coronabedingte Liquiditätsprobleme glaubhaft gemacht werden. Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten die üblichen Zahlungsfristen.

Ratenvereinbarungen

Können die Beitragsrückstände bis 30.06.2021 nicht vollständig beglichen werden, sind bei coronabedingten Liquiditätsproblemen Ratenzahlungen bis längstens 30.09.2022 möglich. Ein Ratenantrag steht ab 1.6.2021 zur Verfügung. Die Verzugszinsen werden ab 01.07.2021 bis 30.09.2021 auf 1,38% reduziert.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Merkur – Laconia Team

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