Anträge bitte erst ab 1.4.2020 stellen, da Umsatzrückgänge für den gesamten März 2020 nachgewiesen werden müssen. Details im Informationsblatt.


Antragstellerin/Antragssteller

  • Mitglieder der WK Wien
  • aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
  • maximal 10 unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)

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