Überlassen Sie uns Personalverrechnung und Buchführung. Ihnen bleibt Zeit für die Führung Ihres Unternehmens.

Expertise im Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht ist Voraussetzung für die richtige Abrechnung von Dienstnehmern. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Lohn- und Gehaltsverrechnung sondern stehen Ihnen auch für Fragen im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen, der kollektivvertraglichen Einstufung und Erhöhung der Dienstnehmer, der Einhaltung der Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes und diversen anderen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Legen Sie Lohn- und Gehaltsverrechnung Ihrer Arbeitnehmer in unsere Hände und verlassen Sie sich auf unsere Unterstützung bei allen Fragen.

Die Führung der monatlichen Buchhaltung oder Einnahmen- oder Ausgabenrechnung unserer Kunden gehört zu unseren Standardleistungen. Übergeben Sie uns monatlich Ihre Belege und wir stellen sicher, dass Ihre Buchhaltung entsprechend den Vorschriften des Unternehmens- und Steuerrechts geführt und die Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellt wird.

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