Sonder-Klienteninfo-04/21 COVID-19
Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,
kürzlich wurde im Nationalrat die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 ausbezahlt werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
- Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
- Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. zumindest in Arbeit.
Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren geben Sie uns bitte ehestmöglich dementsprechenden Informationen bekannt, damit wir die Prämie im Jänner 2022 rückwirkend auf den Dezember abrechnen können.
Wir wünschen Ihnen geruhsame Feiertage.
Unsere Kanzlei ist von 24.12 bis 31.12. geschlossen. Ab 3. Jänner sind wir wieder für Sie da.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Merkur – Laconia Team
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