Was ist neu?

Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (Definition  im Sinne der EU-Klassifizierung = max. 49 Beschäftigte und (i) max. 10 Mio. Euro Umsatz oder (ii) 10 Mio. Euro Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 % oder einer 100 % Garantie der aws beanspruchen.

Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert.

KMU-Definition:

Für die Einstufung als KMU

  • sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch Daten von „verbundenen Unternehmen“ und „Partnerunternehmen“ einzurechnen;
  • muss das Ergebnis unter dem Schwellenwert für Beschäftigte (Anzahl der Vollzeitäquivalente) und
  • für Finanzdaten (Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) bleiben:

Der Schwellenwert für Beschäftigte ist zwingend, während bei den Finanzdaten nur ein Wert, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, eingehalten werden muss.

Beschäftigte: Dazu zählen Gehalts- und Lohnempfänger/innen, Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, Leih- und Saisonpersonal, mitarbeitende Eigentümer/innen und Teilhaber/innen; nicht zu berücksichtigen sind Personen in Karenz oder in beruflicher Ausbildung, wie Lehrlinge u.ä. Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden aus der Summe aller geleisteten Arbeitsstunden errechnet, dividiert durch das Jahresmittel der Stunden, die Vollzeitbeschäftigte erbringen.

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: Werte gemäß letztem Jahresabschluss; bei Neugründungen sind die Werte für das erste Geschäftsjahr zu schätzen.

Ein Unternehmen verliert bzw. erhält den KMU-Status erst, wenn die Über- bzw. Unterschreitung der Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren eintritt. Das gilt jedoch nicht für den Fall einer Übernahme durch ein großes Unternehmen bzw. einer Abspaltung in diesem Zeitraum.

Zusätzlich wurde auch bei den 80 % de-Minimis Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.

Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

3 Garantievarianten

Variante1 – Wann kann ich eine 100% Garantie beantragen?

  • Kredithöhe: bis zu EUR 500.000 (auch in Teilbeträgen nutzbar)
  • Tilgungsfrei bis 1.1.2021 (nicht 31.12.2020)
  • 5 Jahre Laufzeit
  • Kein Garantieentgelt
  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren (24 Monate ab Datum des Kreditvertrages) max. 0,00 % p.a.
  • auch für große Unternehmen möglich

Für Unternehmen des FischereiG- und Aquakultursektors beträgt die Obergrenze des Kredits EUR 120.000,--, für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion EUR 100.000,--.

Bei mittleren und großen Unternehmen nach EU-Beilhilfenrecht: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig.

Variante 2 – Wann kann ich eine 90%ige Garantie beantragen?

  • Kredithöhe: bis zu rd. EUR 27,7 Mio. (Garantieobligo EUR 25 Mio.)
  • 5 Jahre Laufzeit
  • Garantieentgelt: abhängig von der Laufzeit, gemäß EU-Vorgaben 0,25 % p.a. für das erste Jahr bis 31.12.2020, 0,5 % p.a. im zweiten und dritten Jahr, 1 % p.a. ab dem vierten Jahr Zinssatzobergrenze von 1 % p.a.
  • Bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, darf der Kreditbetrag nicht höher sein als:

das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme (inkl. Leasingpersonal) des geförderten Unternehmens im Geschäftsjahr 2019, oder 25 % des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens im Geschäftsjahr 2019, oder in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in dem der Liquiditätsbedarf des geförderten Unternehmens dargelegt wird, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate zu decken. Vorlage Liquiditätserfordernis (wird von der aws nur bei Beantragung der 90 % Garantie benötigt, wenn die Kredithöhe die ersten beiden angeführten Kriterien – doppelte Lohnsumme und 25 % des Gesamtumsatzes – übersteigt)

Variante 3 – Überbrückungsgarantie mit 80 %

  • Garantiequote für Kreditbeträge bis EUR 1,5 Mio.
  • Garantiequote: 80 %
  • 5 Jahre Laufzeit
  • Zinssatzobergrenze: keine
  • Kein Garantieentgelt
  • Voraussetzung: ein entsprechender Deminimis-Rahmen beim Unternehmen/Unternehmensgruppe muss noch verfügbar sein.
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