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Sonder-Klienteninfo 3 COVID-19

Sonder-Klienteninfo 3 COVID-19
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Sonder-Klienteninfo-2 COVID-19

Sehr geehrte Frau Klientin, sehr geehrter Herr Klient,

Wir hoffen, es geht Ihnen den Umständen entsprechend gut und Sie haben sich bereits in die Situation eingefunden. Wir befinden uns in „Woche 2“. Es wird wohl noch längere Zeit weitergehen.

Die behördliche Abwicklung der bereits allgemein bekannten Maßnahmen (Kurzarbeit, Steuerstundung) erfolgt mittlerweile sehr gut. An dieser Stelle auch einmal ein Lob an den öffentlichen Dienst und an die Regierung.

Bitte schauen Sie laufend auf unsere Homepage https://www.merkurtreuhand.at (News). Wir stellen dort laufend Informationen und Links ein.

Wir informieren Sie hier gesondert über ausgewählte „brandheiße“ Themen:

Sozialversicherungsbeiträge

Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:

Für Betriebe, die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge.

Sonstige Betriebe mit coronabedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK um Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die coronabedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten.

Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an.

Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020:

In diesen Monaten erfolgen generell keine Einbringungsmaßnahmen wie Exekutionsanträge etc. Es werden keine Insolvenzanträge gestellt. Für coronabedingte verspätete Beitragsgrundlagenmeldungen werden keine Säumniszuschläge vorgeschrieben.

Falls wir in diesem Zusammenhang für Sie tätig werden sollen kontaktieren Sie uns bitte unter der Ihnen bekannten Telefonnummer/Mitarbeiterklappe oder direkt Frau Zsuzsanna Csala.

AWS Überbrückungsfinanzierung Coronavirus-Krise

Das AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) gibt Garantien für Überbrückungsfinanzierungen. Das funktioniert so, dass Sie nach Abstimmung mit Ihrer Hausbank beim AWS online einen entsprechenden Förderantrag stellen und die Bank auf Basis einer Staatsgarantie einen Überbrückungskredit gibt.

Wir empfehlen, dass Sie - auch wenn Sie damit rechnen, durch die Krise zu kommen- darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht entsprechende Reserven sichern sollten! Wir glauben nicht, dass das Leben nach Ostern „normal“ weitergehen wird.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen und bei der Antragstellung

Wer wird gefördert?

Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben.

(keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, siehe aber unten zur Förderung für Tourismusbetriebe und Tourismus-Mischbetriebe)

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:

  • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
  • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
  • Hinweis: im Allgemeinen reicht der Jahresabschluss 2018, falls dieser die Kriterien nicht erfüllt, ist zu überlegen, rasch den Jahresabschluss 2019 zu erstellen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

  • Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Was sind die Garantiekosten?

Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos - entfällt im Regelfall sofern dies EU-beihilfenrechtlich zulässig ist

Welche Sicherheiten benötigen Sie?

Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)

Was kann nicht gefördert werden?

Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.

Antragstellung

Der Antrag wird durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bankpromesse
  • (d.h. eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist die Finanzierung durchzuführen)
  • Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
  • Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind
  • URG-Kriterien:
    • Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
    • spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden

Praktische Hinweise:

Die Antragstellung hat auf der Internetseite der AWS zu erfolgen. Dazu müssen Sie sich zunächst formlos registrieren. Da einige Informationen über Ihre Firma und Ihre Beteiligungen erforderlich sind, sollten sie sich vor Antragstellung entsprechend mit Unterlagen vorbereiten. Es ist auch möglich, dass sie ihrem Steuerberater berechtigen, den Antrag online (mit)auszufüllen, soweit sie keine diesbezüglichen Informationen haben oder dabei unsicher sind.

Falls Sie Fragen haben, wenden sie sich bitte an uns (Dr Roman Thunshirn oder Mag Sabine Studera). Nach unseren ersten Erfahrungen ist die Abwicklung abgesehen von den umfangreich auszufüllenden Daten unkompliziert.

Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des Tourismusbetriebe

Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet ab 11.3.2020. Die Maßnahmen betreffen auch „Mischbetriebe“.

Diese Haftungsübernahme sichert die notwendige Liquidität zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes.

Es erfolgt eine Kostenübernahme für diese Haftung durch das Tourismusministerium.Für diese Haftungsbereitstellung durch die ÖHT fallen im Normalfall Kosten an. Diese Kosten wird das Tourismusministerium in diesem besonderen Fall vollständig übernehmen.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank! Mehr Infos auf oeht.at.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bedanken uns bei unserem Team, dass unseren Betrieb durch Homeoffice aufrechterhält.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Merkur – Laconia Team

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