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Sonder-Klienteninfo 4 COVID-19

Sonder-Klienteninfo 4 COVID-19
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Sonder-Klienteninfo-4 COVID-19

Sehr geehrte Frau Klientin, sehr geehrter Herr Klient,

Wie Sie sicher schon den Medienberichten entnommen haben, können ab heute 17 Uhr Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden.

Der Antrag kann ausschließlich elektronisch unter

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

eingebracht werden.

Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: 

  • Ein-Personen-Unternehmer 
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen 
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind 
  • Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten 
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer 
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Förderungsvoraussetzung ist, dass der Förderungswerber, von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen ist. Das bedeutet,

  • nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.
    Für Unternehmen die bei Antragstellung weniger als ein Jahr bestehen, ist die Planungsrechnung heranzuziehen.

Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen (ds EUR 57.456). Zum Nachweis ist beim Antrag der letzte Einkommensteuerbescheid beizulegen.

Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG besteht und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb von zumindest EUR 5.527,92 p.a. (Geringfügigkeitsgrenze) erzielt werden.

Neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder aus selbstständiger Arbeit dürfen keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66 monatlich erzielt werden (zB Einkünfte aus Vermietung).

Gegen den Förderungswerber bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw. dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw. muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen. Die URG-Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vorausgegangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt sein.  

Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

In der Auszahlungsphase 1 erhalten

Förderungswerber, die über einen Steuerbescheid zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger, verfügen

  • bei einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von EUR 500,--
  • bei einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von EUR 1.000,-- 
  • Förderungswerber, die die Förderungsvoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen und über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500,--. 

Die nähere Ausgestaltung der Auszahlungsphase 2 wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. 

Halten Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung bereit:

  • Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount?  Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen. 
  • Ihre persönliche Steuernummer 
  • Ihre KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters oder GLN (Global Location Numer).

Die meisten GLNs und KURs sind im „Ergänzungsregister für sonstige Betroffene“ unter https://www.ersb.gv.at/ abfragbar. Falls Sie Ihre KUR nicht im Ergänzungsregister finden, so können Sie diese im  Unternehmensserviceportal des Bundes unter www.usp.gv.at abrufen. Alternativ können sie auch die GLN (der öffentlichen Verwaltung) anführen. Diese finden WKO-Mitglieder bei ihrem eigenen Eintrag im Firmen A-Z unter firmen.wko.at. Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben.

  • Ihren letzten Steuerbescheid.
  • Einen Personalausweis

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie die Kriterien erfüllen oder Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne.  Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Merkur – Laconia Team

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