Dies wirkt sich nicht nur direkt auf die Verteuerung der Finanzierungskosten aus, sondern beeinflusst auch die Bewertung von Bilanzposten im Jahresabschluss.

Speziell werden sich die neuen Zinssätze auf die Höhe der Sozialkapitalrückstellungen auswirken. Je nachdem, ob ein aktueller Marktzinssatz oder ein gewichteter Durchschnittszinssatz bei der Bewertung angewendet wird, zeigen sich die Änderungen unmittelbar oder verteilt über einen längeren Zeitraum. Die Zinserhöhungen werden daher in den meisten Fällen noch längere Nachwirkungen haben. Der Zinssatz für die steuerliche Rückstellungsbildung beträgt aber unverändert 6%.

Aber nicht nur bei der Rückstellungs- bzw Forderungsbewertung, sondern auch im Rahmen von Finanzinstrumenten können die erhöhten Zinsen Auswirkungen zeigen. Bei niedrig-festverzinsten Forderungen (zB Anleihen) führen die erhöhten Zinsen zu sinkenden Kurswerten, was uU zu einer Abwertung der Vermögenswerte führen kann.

TIPP: Wir empfehlen daher, bei der Bilanzierung der Jahresabschlüsse der aktuellen Zinsentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

 

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