Es mag sein, dass die Anforderungen an eine elektronische Registrierkassa und korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen durch all die zusätzlichen Belastungen rund um die Corona-Pandemie bei manchen Unternehmen etwas in den Hintergrund getreten sind. Jedenfalls ist das der Eindruck der Finanzpolizei, die hier nun Schwerpunkte der Überprüfung setzen wird.
Die Höhe der Bausparprämie beträgt auch für das Kalenderjahr 2023 unverändert 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind € 18 Prämie.
Wir haben Sie bereits mehrfach über die neue Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages (IFB) ab dem 1.1.2023 informiert.
Der Investitionsfreibetrag führt zu einer zusätzlichen Abschreibung von 10% (bei klimafreundlichen Investitionen 15%) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagegüter (für maximal € 1 Mio Anschaffungskosten pa).
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab 1.1.2023 von derzeit € 800 auf € 1.000 angehoben werden. Diese Maßnahme wirkt sich nicht nur bei den betrieblichen Einkünften, sondern etwa auch bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit aus.