Unser Angebot!


Bilanzierung, Steuerberatung, Betriebswirtschaft

Beratung ist individuell und wird daher nach Zeitaufwand verrechnet. Bei einem kostenlosen Erstgespräch identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen den voraussichtlichen Zeitaufwand und schätzen die voraussichtlichen Kosten.

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Startpaket Gründungsberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gründung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie schon im Vorfeld der Gründung. Schnüren Sie mit uns Ihr individuelles Startberatungspaket!

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Lohn- und Gehaltsverrechnung, Buchhaltung

Für die Lohn- und Gehaltsverrechnung und Buchhaltung machen wir Ihnen ein Pauschalangebot

 

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Unser Team!


Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
Mag. Sabine Studera, Geschäftsführung

Wir sind ein Team aus langjährig erfahrenen und jungen, dynamischen Buchhaltern, Lohnverrechnern, Steuersachbearbeitern und Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern.

Wir legen großen Wert auf Fortbildung. Unsere Kundenbetreuer bieten maßgeschneiderte Beratung durch vielfach langjährige Kenntnis Ihrer Kunden und deren Unternehmen.

Ihr Kundenbetreuer ist Ansprechpartner für alle Anliegen und wird von einem Team von Spezialisten unterstützt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Roman Thunshirn, Geschäftsführung

Kontakt


Viele Unternehmen sind von den (noch) hohen Energiekosten belastet. Um Abhilfe für diese nicht vorhersehbare explosionsartige Kostensteigerung zu schaffen, hat der Gesetzgeber diverse Entlastungen vorgesehen. In unseren vergangenen Ausgaben haben wir Ihnen Updates zu den bereits bestehenden Energiekostenzuschüssen gegeben. Um Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten, fassen wir die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammen.

1.1 Energiekostenzuschuss II

Für den Energiekostenzuschuss II ist derzeit immer noch (!) keine Richtlinie veröffentlich worden. Wir fassen die bisher bekannten Eckpunkte nochmals zusammen und informieren Sie, sobald es dazu Neuigkeiten gibt:

  • Pro Unternehmen können zwischen € 3.000 bis € 150 Mio ausbezahlt werden.
  • Der Förderzeitraum ist: 1.2023 bis 31.12.2023.
  • Eingeteilt wird in 5 Förderstufen, die hier ersichtlich sind
  • Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind z.B. staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich des Banken- und Finanzierungswesen.
  • Steuerliches Wohlverhalten wird vorausgesetzt.
  • Eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 wird vorausgesetzt.
  • Es wird Einschränkungen für Bonuszahlungen und Dividendenausschüttungen geben.
  • Bei lagerfähiger Energie wird die Förderung von Bevorratung ausgeschlossen.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

förderfähiger Zeitraum

Antragsfenster

1.1.2023 bis 30.6.2023

3. Quartal 2023 (August/September 2023)

1.7.2023 bis 31.12.2023

1. Quartal 2024 (Februar/März 2024)

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