Unser Angebot!


Bilanzierung, Steuerberatung, Betriebswirtschaft

Beratung ist individuell und wird daher nach Zeitaufwand verrechnet. Bei einem kostenlosen Erstgespräch identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen den voraussichtlichen Zeitaufwand und schätzen die voraussichtlichen Kosten.

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Startpaket Gründungsberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gründung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie schon im Vorfeld der Gründung. Schnüren Sie mit uns Ihr individuelles Startberatungspaket!

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Lohn- und Gehaltsverrechnung, Buchhaltung

Für die Lohn- und Gehaltsverrechnung und Buchhaltung machen wir Ihnen ein Pauschalangebot

 

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Unser Team!


Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
Mag. Sabine Studera, Geschäftsführung

Wir sind ein Team aus langjährig erfahrenen und jungen, dynamischen Buchhaltern, Lohnverrechnern, Steuersachbearbeitern und Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern.

Wir legen großen Wert auf Fortbildung. Unsere Kundenbetreuer bieten maßgeschneiderte Beratung durch vielfach langjährige Kenntnis Ihrer Kunden und deren Unternehmen.

Ihr Kundenbetreuer ist Ansprechpartner für alle Anliegen und wird von einem Team von Spezialisten unterstützt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Roman Thunshirn, Geschäftsführung

Kontakt


Der EuGH hat entschieden, dass die bisher im WiEReG geregelte, komplett uneingeschränkte öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer beschränkt werden muss. Dies ist jetzt mit einer Novelle zum WiEReG erfolgt. Die Einsichtnahme erfordert nunmehr ein berechtigtes Interesse. Für bestimmte begünstigte Organisationen oder Personen (Medien, Zivilgesellschaft), die einen Bezug zur Verhinderung der Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung aufweisen, wird das berechtigte Interesse unterstellt. Andere Antragsteller auf Gewährung der Einsicht müssen hingegen nachweisen, dass aufgrund wirtschaftlicher oder persönlicher Elemente ein hinreichendes Interesse am wirtschaftlichen Eigentümer eines bestimmten Rechtsträgers besteht. Zudem können berufsmäßige Parteienvertreter, wie zB Steuerberater, Auszüge aus dem Register abfragen und sie an ihre Klienten übermitteln, wenn das Vorliegen des berechtigten Interesses als offenkundig einzustufen ist.

Mit der Novelle wurden weiters bspw Meldeverpflichtungen für Stiftungen und Treuhandschaften erhöht. Bei Stiftungen und Trusts muss zB offengelegt werden, ob ein Stifter, Gründer oder Trustor als Treuhänder tätig ist.

Die Novelle schafft weiters die rechtliche Grundlage für die rasche und effektive Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen nationalen und internationalen Behörden.

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