wie medial bekannt gemacht, wurden die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds für Selbständige adaptiert, sodass auch Unternehmer, die bisher die Voraussetzungen nicht erfüllt haben, antragsberechtigt sind (Härtefall Fonds – Phase 2)
Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds Phase 2 kann ab 20. April kann beantragt werden, Beantragung aus Phase 1 ist nur mehr bis 17.04. möglich. Phase 1 wird dabei in Phase 2 übergeleitet, gewährte Zuschüsse aus Phase 1 in Phase 2 angerechnet. Wie schon in der Phase 1 kann der Förderantrag ausschließlich online über das Portal der Wirtschaftskammer gestellt werden. Ein Musterformular soll ab Donnerstag, 16.04. zur Verfügung stehen.
die Bundesregierung hat am Freitag erstmals Details zum 15 Mrd EUR umfassenden Corona-Hilfsfonds bekannt gegeben.
Der Corona-Hilfsfonds ist für Unternehmen vorgesehen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind. Darüber hinaus profitieren alle Unternehmen, die große Umsatzeinbußen haben.
Am Freitag wurde im Nationalrat das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz beschlossen. Neben dem Corona-Hilfsfonds, über den wir bereits in einem eigenen Newsletter berichtet haben, finden sich darin eine Reihe weiterer Neuerungen für Unternehmer und deren Mitarbeiter.
Wir haben die Beobachtung gemacht, dass die Banken sehr unterschiedliche Zugangsweisen zur Frage der zusätzlichen Besicherung bei AWS-Überbrückungsgarantien haben. Die AWS-Garantie deckt ja nur 80% des Überbrückungskredites ab. Das Spektrum bei den Banken reicht von 100 % zusätzliche Besicherung bis hin zu keiner Besicherung. Verständlich wäre es, wenn 20% Besicherung gefordert werden, da ja das AWS eben nur 80% absichert.
Wir haben diesbezüglich gestern das AWS kontaktiert und folgende Antwort erhalten: